In Zeiten von Corporate Design ist ein einheitlicher Hintergrund besonders im Firmenumfeld gefragt. Dass man als Admin dafür jetzt nicht von Platz zu Platz rennen sollte, ist denke ich auch klar. Warum also nicht den Desktophintergrund per Gruppenrichtlinie (GPO) verteilen? Es sei aber gleich noch eine kleine Anmerkung angebracht: Der per Richtlinie verteilte Hintergrund muss immer eine Bilddatei sein. Das bedeutet auch, dass man bei einfarbigen Desktops eine Bilddatei aussenden muss und nicht einfach eine Farbe einstellen kann. Um möglichst wenig Netzwerklast zu generieren, empfiehlt sich hier eine einfache 1×1 Pixelgrafik. In der Richtlinie gibt man dann beim Hintergrundstil einfach die Option Nebeneinander an und schon wird der komplette Bildschirm mit der Grafik ausgefüllt. Admin-Life-Hacks.
Wichtig ist auch noch, die Grafik in einem vom Nutzer erreichbaren Netzwerkverzeichnis abzulegen. Da die Richtlinie auf Benutzerebene wirkt, wird sich am Ziel auch mit den entsprechenden Daten des Benutzerkontos authentifiziert. Hat man diese Voraussetzung erfüllt, kann man sich nun an die Richtlinie für den Hintergrund wagen. Dazu bedienen wir uns der guten alten Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Rufe den Editor der Gruppenrichtlinie in der Gruppenrichtlinienverwaltung auf
- Steuere dort folgenden Pfad an: Benutzerkonfiguration -> Richtlinien -> Administrative Vorlagen -> Desktop -> Desktop
- Dort angelangt die Option Desktophintergrund doppelt anklicken
- Anschließend bei Pfad zur Datei den vollen UNC-Pfad zum Bild angeben
- Daraufhin gegebenenfalls noch den Hintergrundstil einstellen
Mehr ist nicht nötig. Wenn nötig an den Clients die Richtlinie noch per gpresult /force durchsetzen. Dann sollte nun erfolgreich der Desktophintergrund per Gruppenrichtlinie verteilt werden. Wer zusätzlich noch Änderungen am Desktop unterbinden möchte, sollte sich unter Administrative Vorlagen -> Systemsteuerung -> Anpassung umschauen. Hier kann man zum Beispiel Anpassungen am Design und somit auch am Desktop verhindern.